Abtreibung

Bei eine Abtreibung oder in der Medizin Interruptio (lateinisch für Unterbrechung) genannt, wird der Fruchtsack mit dem Embryo aus der Gebärmutter abgesaugt oder nach Verabreichung eines Medikaments durch Zusammenziehen der Gebärmutter ausgestoßen. In der Medizin wird die Dauer einer Schwangerschaft grundsätzlich vom 1. Tag der letzten Regelblutung an berechnet, da die meisten Frauen diesen Tag in Erinnerung haben und die eigentliche Befruchtung nicht wahrgenommen wird. Eingriffe vor der Nidation (Einnistung der Blastozyste in der Schleimhaut der Gebärmutter) gelten nach deutschem Strafrecht jedoch noch nicht als Abtreibung. Die Einnistung findet etwa 1 Woche nach der Befruchtung, bzw. etwa 3 Wochen nach dem 1. Tag der letzten Regelblutung statt. In manchen Gesetzgebungen bezieht sich die Frist auch auf die Befruchtung (z.B. Deutschland). Hier sind somit 2 Wochen dazuzurechnen, um zu der in der Medizin üblichen Berechnung zu kommen. Mit Embryo (griechisch für „ungeborenes Lebewesen“) bezeichnet man die Frucht ab Zeugung. Anfang der 4.Woche ist bereits der Blutkreislauf nachweisbar. Von jetzt an pulsiert die Herzanlage und nimmt dann mit ihrer schnellen Volumenvergrößerung einen relativ großen Teil des ganzen Embryo ein. Ab der 13. Schwangerschaftswoche spricht man auch vom Fetus (lateinisch für „die Brut“). Von Spätabtreibung spricht man bei einem Abbruch etwa nach der 12. Woche. Solche Spätabtreibungen werden in zumeist aufgrund schwerer Behinderungungen des Fötus vorgenommen. Eine grundsätzliche Streitfrage ist, ab wann in der menschlichen Entwicklung von einem Menschen die Rede sein kann. Manche Standpunkte gehen davon aus, dass dies erst mit der Entstehung des individuellen Selbstbewusstseins der Fall ist. Andere setzen den Zeitpunkt früher an, nämlich mit der Entstehung der Wahrnehmungs- und Empfindungsfähigkeit. Die entsprechende Hirnentwicklung setzt aber erst zwischen der 20. und 40. Schwangerschaftswoche ein. Diese Herangehensweise wird auch von den Resultaten der modernen medizinischen Forschung unterstützt. „Vor der 26. Woche ist die Hirnrinde nicht funktionsfähig. Deshalb ist es auf jeden Fall unzutreffend, von einer ‚Wahrnehmung‘ oder einer ‚bewussten Reaktion‘ des Fötus zu sprechen“ Strittig ist aber, ob das so definierte Kriterium relevant ist. Ein anderer Standpunkt ist, die Entstehung des Menschen mit seiner Zeugung gleichzusetzen, insbesondere weil der genetische Code der befruchteten Eizelle sich von dem der Körperzellen des Vaters und der Mutter unterscheidet. Er ist also bereits individuell, so dass es sich bei der befruchteten Eizelle nicht um einen Teil des Körpers der Frau handelt. Zudem ist der genetische Code der befruchteten Eizelle eindeutig der eines Menschen. Kritiker der gegenwärtigen Gesetzgebung bemängeln die strafrechtliche Relevanz der Abtreibung in ihrer heutigen Fassung als einen Verstoß gegen das Grundgesetz.

Quelle: Wikipedia

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